Bei uns gilt der Grundsatz: Wer wenig verdient zahlt nicht viel.
Unser Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern; unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Weil wir keine Gewinne erwirtschaften wollen, sind unsere Mitgliedsbeiträge sehr gering. Bei uns gilt der Grundsatz: Wer wenig verdient zahlt nicht viel.
Unser Verein wurde am 12.09.1996 in Delmenhorst gegründet. Wir sind momentan der erste und einzige Lohnsteuerhilfeverein mit Sitz in Delmenhorst. Die behördliche Anerkennung wurde durch das Amtsgericht Delmenhorst am 08.04.1997 unter der Vereinsregisternummer VR 672 erteilt. Durch eine Gebietsreform ist jetzt das Amtsgericht Oldenburg für uns zuständig. Dort werden wir unter der Vereinsregisternummer VR 140358 geführt. Der Verein unterliegt im Wesentlichen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes. Registriert sind wir im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine bei der Oberfinanzdirektion Hannover.
ÜBERSICHT
Erstellung Ihrer Erklärung auf Antragsveranlagung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich)
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung (benötigte Unterlagen), wenn ausschließlich Einkünfte aus
* Arbeitslohn, Pensionen (nichtselbständiger Arbeit)
* Renten
* Unterhaltsleistungen (z. B. von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner) vorhanden sind.
Bei zusätzlichen Einnahmen von Zinsen und Dividenden (Kapitalvermögen), Vermietung und Verpachtung oder bei Spekulation, z. B. aus Aktien (private Veräußerungsgeschäfte), erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, wenn diese Einnahmen hieraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen.
Erstellung des Antrags auf Eigenheimzulage
Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
Erstellung der Steuererklärung mit Wohneigentumsförderungen nach altem und neuem Recht, einschl. Baukindergeld gem. § 10e, § 10i und § 34f EStG
Erstellung des Antrags auf Investitionszulage gem. §§ 3 und 4 InvZulG 1999
Prüfung von Steuerbescheiden und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
Beratung beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG
Grundsätzlich leisten wir keine Hilfe bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und bei umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen.
1. Delmenhorster Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Syker Str.93
27751 Delmenhorst
04221 9815904